Wir haben zwei Luftreinigungsgeräte von Netzwerk Hilfe als Spende erhalten. Diese sind für die beiden Betreuungsräume. Hierfür möchten wir uns rechtherzlich bedanken!!!
Auf Grund der aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab nächste Woche in Kraft tritt, möchte wir Ihnen die neuen Hygiene- und Schutzmaßnahmen vorstellen.
Wird in unserem Landkreis an drei aneinander folgenden Tagen eine Warnstufe erreicht, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.
In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Klassenarbeiten.
Absonderungspflicht
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in unserer Schule auf, muss das betroffene Kind abgeholt werden und in Quarantäne gehen, sowie einen PCR Test durchführen lassen. Der Tischnachbar begibt sich für 5 Tage in Quarantäne und kommt mit einem negativen Schnelltest zurück in den Klassenverband.
Alle anderen Kinder der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen.
Umgang mit Erkältungssymptomen
Mit einem Schreiben der Schulaufsicht kamen erneut Ergänzungen zur allgemeinen Umgang mit Erkältungskrankheiten:
„Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn sich der Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert hat und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.“
Erläuterung: Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche, die krank sind, die Schule nicht besuchen, auch wenn sie nur unter einem leichtenInfekt leiden. Denn eine SARS-CoV-2-Infektion und insbesondere die Infektion mit der Delta-Variante äußert sich bei Kindern häufig lediglich in leichten respiratorischen Symptomen.
Es liegt uns etwas am Herzen! Unser sportlicher Kooperationspartner, ASV Birkenheide, bittet alle Mitglieder und Freunde des Sports um Hilfe. Der Rasenmäher ist defekt. Sie benötigen dringend einen Neuen. Da der ASV uns im sportlichen Bereich (Fußball-AG Mädchen, Fußball-AG Jungs) und auch durch die REWE-Aktion unterstützt, möchten auch wir gerne den Verein unterstützen.
Deshalb hier ein kleiner Aufruf zur Unterstützung:
!!! EILMELDUNG !!!
Unser Rasentarktor ist defekt! Nun brauchen wir dringend und schnellstmöglich einen Neuen, der für unsere Rasenfläche auch gedacht ist. Bitte unterstützen sie UNS, damit wir unsere Jugend weiter so unterstützen können, wir ihr es bisher von uns gewohnt seid. Ihr könnt euch direkt an uns wenden, oder einen Beitrag spenden. DIESER SPENDENAUFRUF IST AN ALLE GERICHTET…. wir zählen auf euch!
Wenn ihr uns unterstützen könnt oder Ideen habt, bitte helft uns. Wir wären euch unendlich dankbar. Spende mit Quittung möglich. DE 64 547 900 000 010 524 318 „Spende Rasentraktor“