Neue Corona-Bekämpfungsverordnung ab Montag, 13.9.2021

Auf Grund der aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab nächste Woche in Kraft tritt, möchte wir Ihnen die neuen Hygiene- und Schutzmaßnahmen vorstellen.

  1. Wird in unserem Landkreis an drei aneinander folgenden Tagen eine Warnstufe erreicht, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
  2. In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
  3. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.
  4. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Klassenarbeiten.

Absonderungspflicht

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in unserer Schule auf, muss das betroffene Kind abgeholt werden und in Quarantäne gehen, sowie einen PCR Test durchführen lassen. Der Tischnachbar begibt sich für 5 Tage in Quarantäne und kommt mit einem negativen Schnelltest zurück in den Klassenverband.

Alle anderen Kinder der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen

Umgang mit Erkältungssymptomen

Mit einem Schreiben der Schulaufsicht kamen erneut Ergänzungen zur allgemeinen Umgang mit Erkältungskrankheiten:

„Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn sich der Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert hat und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.“

Erläuterung: Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche, die krank sind, die Schule nicht besuchen, auch wenn sie nur unter einem leichten Infekt leiden. Denn eine SARS-CoV-2-Infektion und insbesondere die Infektion mit der Delta-Variante äußert sich bei Kindern häufig lediglich in leichten respiratorischen Symptomen.

Wer kann helfen? Wir helfen gerne!

Es liegt uns etwas am Herzen! Unser sportlicher Kooperationspartner, ASV Birkenheide, bittet alle Mitglieder und Freunde des Sports um Hilfe. Der Rasenmäher ist defekt. Sie benötigen dringend einen Neuen. Da der ASV uns im sportlichen Bereich (Fußball-AG Mädchen, Fußball-AG Jungs) und auch durch die REWE-Aktion unterstützt, möchten auch wir gerne den Verein unterstützen.

Deshalb hier ein kleiner Aufruf zur Unterstützung:

Willkommen beim ASV Birkenheide - ASV 1946 Birkenheide e.V.

!!! EILMELDUNG !!!

Unser Rasentarktor ist defekt! Nun brauchen wir dringend und schnellstmöglich einen Neuen, der für unsere Rasenfläche auch gedacht ist. Bitte unterstützen sie UNS, damit wir unsere Jugend weiter so unterstützen können, wir ihr es bisher von uns gewohnt seid. Ihr könnt euch direkt an uns wenden, oder einen Beitrag spenden. DIESER SPENDENAUFRUF IST AN ALLE GERICHTET…. wir zählen auf euch!

Wenn ihr uns unterstützen könnt oder Ideen habt, bitte helft uns. Wir wären euch unendlich dankbar. 
Spende mit Quittung möglich.
DE 64 547 900 000 010 524 318
“Spende Rasentraktor”

Vielen Dank !!!

Erleichterung ab 21. Juni: Maskenpflicht im Unterricht entfällt

Die Landesregierung hat entschieden, dass ab Montag, 21.06.21 alle Schüler*innen und Lehrer*innen keine Maske mehr am Sitzplatz im Unterricht und auf dem Schulhof tragen müssen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Damit kommt nach dem Start des Präsenzunterrichtes nach den Pfingstferien sehr schnell eine weitere Lockerung.
In den Gängen des Schulhauses besteht weiterhin Maskenpflicht. Auch das zweimalige Testen pro Woche ist unangetastet verpflichtend.
Erfreuliche Lockerungen gibt es auch beim Sportunterricht: Er ist draußen und jetzt auch drinnen wieder ohne Masken möglich. Allerdings lassen wir die Umkleidekabinen wegen der dort miserablen Lüftungsmöglichkeiten noch geschlossen. Die Kinder ziehen sich dann im Klassensaal um, was aber angesichts der Sommerkleidung kein Problem sein sollte. Vielleicht denken Sie schon bei der morgendlichen Kleiderwahl an Sportunterrichtstagen an praktische Kleidung…

Den neuen Hygieneplan des Ministeriums für Schulen finden Sie hier: